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   FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92   

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https://dejure.org/1995,8287
FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92 (https://dejure.org/1995,8287)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.1995 - 11 K 89/92 (https://dejure.org/1995,8287)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 11 K 89/92 (https://dejure.org/1995,8287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung eines gemischt genutzten PKW zum nichtunternehmerischen Bereich bei überwiegender betrieblicher Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung eines gemischt genutzten PKW zum nichtunternehmerischen Bereich bei überwiegender betrieblicher Nutzung; Umsatzsteuer 1989

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung eines gemischt genutzten PKW zum nichtunternehmerischen Bereich bei überwiegender betrieblicher Nutzung - Umsatzsteuer 1989

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
    Die Zuordnung hängt nicht davon ab, in welchem Bereich der Gegenstand "überwiegend" eingesetzt wird, so daß ein Unternehmer im Rahmen seines Zuordnungswahlrechtes einen Pkw beispielsweise auch dann dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen kann, wenn dieser zu etwa 80 v.H. betrieblich genutzt wird (Urteile des BFH vom 25. März 1988 V R 101/83, BStBl II 1988, 649 , vom 01. Februar 1990 V R 51/85, BFH/NV 1991, 60).

    Die Zuordnung richtet sich auch nicht nach ertragsteuerlichen Kriterien (Urteil des BFH vom 25. März 1988 V R 101/83 a.a.O.).

  • EuGH, 25.05.1993 - C-193/91

    Finanzamt München III / Mohsche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
    Mehrere EuGH-Entscheidungen und ihm folgend der BFH haben zur Eigenverbrauchsbesteuerung festgestellt, daß zur Privatnutzung entnommene Gegenstände nicht der USt zu unterwerfen sind, wenn diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (EuGH-Urteil vom 27. Juni 1989 RS. 50/88, UR 1989, 373; BFH-Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, BStBl II 1992, 267 ; vom 17. Dezember 1992 V B 22/92, BStBl II 1994, 370 ; EuGH-Urteil vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91, BStBl II 1993, 812).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
    Einer ausdrücklichen Zuordnungserklärung bedarf es dafür nicht (BFH-Urteil V R 176/75 vom 18. Dezember 1986, BStBl II 1987, 350 ).
  • BFH, 29.08.1991 - V B 113/91

    Kein Eigenverbrauch bei der Entnahme von Gegenständen, die der Unternehmer ohne

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
    Mehrere EuGH-Entscheidungen und ihm folgend der BFH haben zur Eigenverbrauchsbesteuerung festgestellt, daß zur Privatnutzung entnommene Gegenstände nicht der USt zu unterwerfen sind, wenn diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (EuGH-Urteil vom 27. Juni 1989 RS. 50/88, UR 1989, 373; BFH-Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, BStBl II 1992, 267 ; vom 17. Dezember 1992 V B 22/92, BStBl II 1994, 370 ; EuGH-Urteil vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91, BStBl II 1993, 812).
  • BFH, 17.12.1992 - V B 22/92

    § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG 1980 enthalten keine Sonderregelung für die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
    Mehrere EuGH-Entscheidungen und ihm folgend der BFH haben zur Eigenverbrauchsbesteuerung festgestellt, daß zur Privatnutzung entnommene Gegenstände nicht der USt zu unterwerfen sind, wenn diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (EuGH-Urteil vom 27. Juni 1989 RS. 50/88, UR 1989, 373; BFH-Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, BStBl II 1992, 267 ; vom 17. Dezember 1992 V B 22/92, BStBl II 1994, 370 ; EuGH-Urteil vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91, BStBl II 1993, 812).
  • BFH, 19.04.1979 - V R 11/72

    Zur Frage der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Unternehmen eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
    Der Verkauf des Pkw Porsche 944 stellt im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit des Kl. - Vermittlung von Immobilien und Bausparverträgen - ein sogenanntes Nebengeschäft dar, welches nur dann steuerbar ist, wenn der Unternehmer den betreffenden Gegenstand dem unternehmerischen Bereich zugeordnet hat (Urteil des BFH vom 19. April 1979, BStBl II 1979, 420 zu § 15 Abs. 1 UStG ).
  • BFH, 01.02.1990 - V R 51/85

    Voraussetzung für einen Eigenverbrauch durch Verwendung eines dem Unternehmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
    Die Zuordnung hängt nicht davon ab, in welchem Bereich der Gegenstand "überwiegend" eingesetzt wird, so daß ein Unternehmer im Rahmen seines Zuordnungswahlrechtes einen Pkw beispielsweise auch dann dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen kann, wenn dieser zu etwa 80 v.H. betrieblich genutzt wird (Urteile des BFH vom 25. März 1988 V R 101/83, BStBl II 1988, 649 , vom 01. Februar 1990 V R 51/85, BFH/NV 1991, 60).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 1187/91

    Umsatzsteuer; Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
    2) Es kann offenbleiben, ob Art. 5 Abs. 6 der 6. EG-USt-RL in der Auslegung des EuGH und BFH entsprechend anwendbar ist für die entgeltliche Lieferung eines Gegenstandes, für den der Unternehmer keine Vorsteuer abziehen konnte (verneinend Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. März 1995 1 K 1187/91).
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